Verpflichtete Fahrausrüstung
In die verpflichtete Fahrausrüstung, die im Fahrzeug vorhanden werden muß, zählt mann:
• Sicherheitsdreieck
• Reservelämphen
• Erste Hilfe Box
• Schleppseil 3 – 5 m Länge, oder Wagendeichsel bis 3 m Länge
• Reservereifen
Winterausrüstung
Die Winterausrüstung ist in den Winterbedingungen für den Straßenverkehr verpflichtet. Winterbedingungen herschen im Fall, wenn die Fahrbahn mit Schnee, mindestens 5 cm Höhe, oder mit Glatteis
SicherheitsgürtelDer Fahrer, sowie alle Mitreisenden, müssen den Sicherheitsgürtel auf deren Plätzen benützen, genau wie es auch von den Erzeugern durchgeschrieben ist. Für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes ist eine Strafe von 500 Kn durchgeschrieben.Benutzung der Lichter im StraßenverkehrBei Nacht, sowie am Tage, wenn die Sichtlichkeit gerringer ist als sonst, müssen alle Motorfahrzeuge im Laufe der Fahrt, mindestens Kurzlichter eingeschalltet haben. Nebellichter dürfen nur bei Nebel benutzt werden.
Sicherheits- Oder Stürzhelme
Alle Motorradfahrer sowie Mopedfahrer, sowie deren Beifahrer, müssen im Laufe der Fahrt Sicherheitshelme tragen.
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