Das Schleppen
Das Schleppen der Anhänger
Im Straßenverkehr, auf öffentlichen Straßen, kann einem Motorfahrzeug am meisten zwei Lastanhänger mitziehen, bzw. einen Anhänger für den Transport von Personen. Ein Personenwagen mit Campinganhänger kann in nichtbesiedelten Ortsgebieten nicht schneller als 80 km pro Stunde fahren. Derzeit dürfen im Campinganhänger keine Personen sein, und alle Gegenstände im Anhänger müssen gut befestigt sein, so daß sie rutschfest sind. Ein Campinganhänger muß auf der Vorderseite weiße Lämphen und auf der Rückseite rote Lämphen haben, und zwar in der Form eines gleichschenkligen Dreieckes mit dem Kopf nach oben gedreht.
Das Schleppen von Schadhaften Fahrzeugen
Im Straßenverkehr dürfen alle Fahrzeuge nur dann geschleppt werden, wenn sie einen Schaden oder einen Mangel an Ersatzteilen haben, weswegen sie nicht aleine weiterfahren können. Das Schleppen von Fahrzeugen auf zwei Rädern ist verboten. Alle diese Fahrzeuge, diejenigen die schleppen, sowie dei geschleppten Fahrzeuge, müssen mit dem Sicherheitsdreieck gekentzeichnet sein, und zwar, das Fahrzeug daß das beschädigte Fahrzeug schleppt muß den Dreieck vorne haben und daß geschleppte beschädigte Fahrzeug hinten. Im geschleppten Fahrzeug dürfen keine Personen sein, und die Fahrgeschwindigkeit darf in diesem Fall nicht größer als 40 km pro Stunde sein.
